Der unumkehrbare Hirnfunktionsausfall (Hirntod) als Voraussetzung zur Organspende

Der Inhalt dieser Seite stammt von: http://www.organspende-info.de

Organe und Gewebe dürfen erst entnommen werden, nachdem der Tod des Organspenders festgestellt wurde. Das ist im Transplantationsgesetz (TPG) streng geregelt (§ 3 Abs. 1). Einzige Ausnahme bildet die Lebendorganspende, bei der ein Organ oder ein Teil eines Organs von einem lebenden Menschen entnommen wird.

Ein spezielles Verfahren zur Feststellung des Todes ist die Diagnostik des unumkehrbaren Hirnfunktionsausfalls (Hirntod). Beim Hirntod sind die Gesamtfunktionen des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes unwiederbringlich ausgefallen. Die Richtlinie zur Feststellung des Hirntodes wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben durch die Bundesärztekammer erstellt und muss vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt werden.

Was ist der unumkehrbare Hirnfunktionsausfall (Hirntod)?

Die Angiographie macht die Blutgefäße im Gehirn sichtbar. Links: das normal durchblutete Gehirn. Rechts: die fehlende Durchblutung, die im Falle des Hirntodes vorliegt.Der Hirntod ist definiert als Zustand der unwiederbringlich erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Er kann beispielsweise als Folge einer Hirnblutung, einer schweren Hirnverletzung oder eines Hirntumors eintreten.

Das Gehirn wird durch Blut konstant mit Sauerstoff versorgt. Da es sehr empfindlich auf Sauerstoffmangel reagiert, kann bereits eine Unterbrechung der Blutzufuhr für wenige Minuten zu einer bleibenden Schädigung und letztendlich zum unumkehrbaren Ausfall der Funktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm führen. Mit dem Hirntod ist das Gehirn als übergeordnetes Steuerorgan der elementaren Lebensvorgänge unwiderruflich ausgefallen und der Tod des Menschen sicher nach neurologischen Kriterien festgestellt.

Der unumkehrbare Hirnfunktionsausfall (Hirntod) und Organspende

Die Diagnose des Hirntods ist vorerst völlig unabhängig von einer möglichen Organspende. Sie wird durchgeführt, um sichere Erkenntnisse über den Zustand eines Patienten zu gewinnen. Die Fortführung therapeutischer Maßnahmen wäre im Falle des nachgewiesenen Hirntods ohne Aussicht auf Erfolg.

Eine hirntote Person kann nicht mehr selbständig atmen. Ohne maschinelle Beatmung führt der eintretende Sauerstoffmangel unweigerlich zum Herz-Kreislaufstillstand. Durch maschinelle Beatmung und Medikamente kann der Herz-Kreislaufstillstand für eine gewisse Zeit hinausgezögert werden. Da unter diesen Bedingungen die Organe weiter durchblutet werden, besteht die Möglichkeit, Organe für die Transplantation zu entnehmen. Ist hingegen der Herz-Kreislauf zusammengebrochen, werden die Organe aufgrund der fehlenden Durchblutung und Sauerstoffversorgung zunehmend geschädigt, so dass sie nicht mehr übertragen werden können.

Organspende: Entscheidung erst nach der Hirntod-Diagnose

Optionen nach Hirntod-FeststellungLiegen keine medizinischen Gründe vor, die eine Organspende ausschließen, wird nach der Feststellung des Hirntods zunächst die Organspendebereitschaft des Verstorbenen geklärt. Wird eine Organentnahme abgelehnt, werden die intensivmedizinischen Maßnahmen und damit die künstliche Aufrechterhaltung des Kreislaufes, umgehend eingestellt. Liegt eine Zustimmung zur Organspende vor, werden die intensivmedizinischen Maßnahmen kurzzeitig fortgesetzt, damit die Organe weiter durchblutet werden und anschließend transplantiert werden können.

Hirntod – ein seltenes Phänomen

Da in den meisten Sterbefällen der Herzstillstand vor dem Hirntod eintritt, kommt nur bei wenigen Verstorbenen eine Organspende in Betracht. In deutschen Krankenhäusern sterben jährlich rund 400.000 Menschen. Lediglich bei schätzungsweise etwa einem Prozent der Verstorbenen tritt der Hirntod vor dem Herzstillstand ein.

Der Inhalt dieser Seite stammt von: http://www.organspende-info.de